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Monoklonale Antikörpertherapie bei Covid-19

28.01.22

Information für Kolleginnen und Kollegen über aktuelle Therapiemöglichkeiten mit monoklonalen Antikörpern in der Praxis Doktores Löw

Bei asymptomatischen Infizierten oder ambulant behandelbaren COVID-19-Patienten mit allenfalls milden bis moderaten Symptomen, die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf aufweisen, besteht nach individueller ausführlicher Nutzen –Risiko-Abwägung gegebenenfalls die Möglichkeit einer Therapie mit neutralisierenden monoklonalen Antikörpern.

Risikofaktoren für einen schweren Verlauf können unter anderem sein:

  • fortgeschrittenes Alter
  • Adipositas
  • kardiovaskuläre Erkrankungen, einschließlich Hypertonie
  • chronische Lungenerkrankungen, einschließlich Asthma
  • Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2
  • chronische Nierenerkrankungen, einschließlich Dialysepatienten
  • chronische Lebererkrankungen
  • Immunsuppression, basierend auf der Einschätzung des behandelnden Arztes, z. B. Tumorpatienten, knochenmark- oder organtransplantierte Patienten, Patienten mit Immunschwäche, HIV-Patienten, deren Erkrankung ungenügend kontrolliert ist oder bei Nachweis von AIDS, Patienten mit Sichelzellanämie oder Thalassämie, Patienten mit anhaltender Behandlung mit Immunsuppressiva

Im Rahmen einer Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit steht derzeit Sotrovimab (Xevudy®) zur Verfügung, welches gemäß in-vitro Daten auch gegen die Omikron-Variante wirksam ist.

In jedem Einzelfall muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. Der Patient/die Patientin ist über die Therapie sowie über das Risiko für das Auftreten bekannter und darüber hinaus bislang unbekannter unerwünschter Arzneimittelwirkungen aufzuklären.

Die Therapie mit monoklonalen Antikörpern sollte möglichst frühzeitig, d.h. ca. ≤ 3 Tage nach einem positivem PCR-Test und maximal innerhalb von ca. 5 Tagen nach Symptombeginn begonnen werden. Nach derzeitiger Datenlage ergibt sich ein Benefit insbesondere für seronegative Patienten.

Die Therapie wird ambulant zu den üblichen Praxiszeiten in unserer Praxis durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts unter dem Stichwort "monoklonale Antikörper".

Sollten Sie als Hausärztin bzw. Hausarzt für einen Patienten aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und Umgebung eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern erwägen, bitten wir um folgende Unterlagen und Informationen per Fax:

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anfragen bearbeitet werden können. Wir müssen in jedem Einzelfall die individuelle Indikation sowie die Verfügbarkeit des Medikaments prüfen. Wir werden Sie per Fax kontaktieren, ob der Patient/in für eine Therapie mit monoklonalen Antikörpern in Frage kommt bzw. wann diese stattfindet.

Die Anfragen beantworten wir in den üblichen Praxiszeiten, ausgenommen sind die benannten Urlaubszeiten. Bei der Bestellung der Antikörper sind wir an die Öffnungszeiten der ausliefernden Apotheke gebunden, die sich mit unseren Praxiszeiten decken. Somit werden wir die Therapie auch nur zu den üblichen Praxiszeiten durchführen.

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bezüglich einer möglichen Antikörpertherapie an die Einrichtungen, die hier genannt werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Therapie/Liste_KH.pdf

Des Weiteren steht für Patienten/-innen mit milden bis moderaten Symptomen und Risikofaktoren für einen schweren Verlauf als ambulante Therapieoption Molnupiravir (Lagevrio®) zur oralen Therapie zur Verfügung. Lagevrio® wurde von der Bundesregierung beschafft und ist noch nicht zugelassen. Es kann rezeptiert und in jeder Apotheke über den Großhandel bestellt werden.

Weitere Informationen zu Molnupiravir (Lagevrio®):

Es handelt sich um ein orales Ribonukleosid-Analogon, das die Vermehrung von SARS-CoV2 hemmt. In jedem Einzelfall muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen. Der Patient/die Patientin ist darüber aufzuklären, dass Lagevrio® noch nicht zugelassen ist und die Therapie als ein individueller Heilversuch erfolgt. Darüber hinaus ist über das Risiko für das Auftreten bekannter und bislang unbekannter unerwünschter Arzneimittelwirkungen aufzuklären.

  • Die Therapie mit Molnupiravir soll möglichst frühzeitig, d.h. so bald wie möglich nach einem positiven SARS-CoV2-Test und maximal fünf Tage nach Symptombeginn erfolgen.
  • Molnupiravir ist teratogen (d.h. es kann das Auftreten von Missbildungen fördern). Es darf daher keinesfalls in der Schwangerschaft angewendet werden. Eine sichere Verhütung während und bis 4 Tage nach der Einnahme ist notwendig. Das Stillen sollte pausiert werden. Männer sollten für 3 Monate kein Kind zeugen.
  • Die Therapie erfolgt über 5 Tage, 2 x täglich 800 mg p.o. (= 2 x täglich 4 Kapseln à 200 mg p.o.)
    Wesentliche Nebenwirkungen (soweit aus bisherigen Studiendaten bekannt) sind Diarrhoe, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen.
  • Keine Daten bei unter 18-Jährigen