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„Feuerwehruntersuchung“ G26

Die Abkürzung G26 verwendet man umgangssprachlich für eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26. Wir sind berechtigt, diese Untersuchung durchführen zu dürfen. Die Untersuchung stellt die Eignung für das Tragen von Atemschutz fest und prüft, ob gesundheitliche Bedenken bestehen.

Man unterscheidet dabei drei Gruppen mit unterschiedlichem Leistungsprofil

  • Gruppe 1: Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg mit geringem Ein- und Ausatemwiderstand, beispielsweise Partikelfilter P1
  • Gruppe 2: Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand (> 5 mbar), beispielsweise Kombinationsfilter ABEK2 P3
  • Gruppe 3: Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht über 5 kg, beispielsweise Behältergeräte

Für die Feuerwehr ist eine Untersuchung entsprechend Gruppe 3 gebräulich (G26.3 genannt). Aber auch die gebräuchlichen Kombinationsfilter benötigen eine vorherige Untersuchung im Hinblick auf die körperliche Eignung.

 

Was wird untersucht?

  • Belastungs-EKG
  • Anamnese durch den Arzt,
  • körperlichen Untersuchung mit Otoskopie (Betrachtung des äußeren Gehörganges und des Trommelfells),
  • Sehtest,
  • Hörtest,
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Urinanalyse
  • Gegebenenfalls Röntgenuntersuchung des Brustraumes (Thorax).

Was muss beim Belastungstest-EKG geleistet werden?

Die körperliche Belastung erfolgt auf einem Fahrradergometer. Die Belastung wird dabei stufenweise gesteigert. Während der Untersuchung wird ein EKG aufgezeichnet und der Blutdruck gemessen.

Es wird eine Leistung von 3,0 Watt pro kg Körpergewicht bei einer maximalen Herzfrequenz von 170 Schlägen pro Minute erwartet. Dies gilt für Männer bis einschließlich dem 39. Lebensjahr.

Frauen bis einschließlich dem 39. Lebensjahr müssen eine Leistung von 2,5 Watt pro kg Körpergewicht, ebenfalls bei einer maximalen Herzfrequenz von 170 Schlägen pro Minute erbringen.

Ab dem 40. Lebensjahr werden die Leistungsanforderungen auf Werte von 2,1 Watt/kg Körpergewicht für Männer und 1,8 Watt/kg Körpergewicht für Frauen reduziert. Die Leistung wird dann bei einer Herzfrequenz von 150 Schlägen pro Minute beurteilt.

Wie oft muss man die Untersuchungen machen?

Die regelmäßigen Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des Geräteträgers und der Art des verwendeten Atemschutzgerätes:

  • bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten
  • bei Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten bei Geräten mit maximal 5 kg Gewicht,
  • vor Ablauf von 12 Monaten bei Geräten über 5 kg Gewicht